Ein ungeborenes Kind ist ab der 22. Woche außerhalb des Mutterleibes lebensfähig. Ein behindertes Kind darf jedoch bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden (sog. Spätabtreibung)! Im Jahr 2007 wurden 229 Kinder abgetrieben, die 23 Wochen oder älter waren (Quelle:www.destatis.de).

Grundlage

Die Medizinische Indikation bedeutet: Eine Abtreibung ist nicht rechtswidrig, wenn sie eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abwendet. (nach § 218a, Absatz 2)

In der Praxis heißt das: Wird eine Behinderung des ungeborenen Kindes festgestellt, darf die Frau abtreiben. Dies ist bis unmittelbar vor der Geburt (bis die Wehen einsetzen) zulässig.

Methode

Das Kind muss auf natürlichem Weg zur Welt gebracht werden. Dazu bekommt die Mutter Wehenmittel, oftmals liegt sie tagelang in den Wehen, bis schließlich das Kind zur Welt kommt. Damit das Kind nicht aus Versehen überlebt, wird ihm oft noch im Mutterleib eine Giftspritze ins Herz gegeben (sog. Fetozid).

Trotzdem passiert es immer wieder, dass ein Kind seine eigene Abtreibung überlebt. Bekanntestes Beispiel: Tim. Der Junge mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) wurde mehrere Stunden unversorgt liegen gelassen, bis er schließlich doch medizinisch versorgt wurde. Heute lebt er bei Pflegeeltern. Wegen der fehlenden Versorgung nach seiner Geburt hat Tim zusätzliche Behinderungen davon getragen. Weitere Informationen über die Lebensgeschichte von Tim finden Sie hier.

Auswirkungen

Nachdem Ärzte zu Unterhaltszahlungen für behinderte Kinder verurteilt wurden, weil sie die Eltern nicht ausreichend auf die Möglichkeit der Abtreibung hingewiesen hatten, raten heute viele Ärzte aus Angst vor Konsequenzen ausdrücklich und wiederholt zur Abtreibung behinderter Kinder.

Eltern, die ein behindertes Kind bekommen, müssen sich immer öfter sagen lassen, dass man so etwas heutzutage doch vermeiden könne.